Am 6. November hatte der Ministerrat des Landtags beschlossen, dass Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Bundesländern einen Gesetzesantrag zur finanziellen Entlastung von Freifunk-Initiativen in den Bundesrat einbringt. Die Gesetzesinitiative wurde heute mit einer Mehrheit im Bundesrat beschlossen, sodass der Entwurf nun dem Bundestag zugeleitet wird.
Dazu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und netzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
„Wir freuen uns sehr, dass heute auch der Bundesrat grünes Licht für eine steuerliche Entlastung von Spenden an Freifunk-Initiativen gegeben hat. Das ist ein weiteres starkes Signal für die ehrenamtlichen Initiativen, in denen Menschen ihre Freizeit dafür opfern, um allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlosen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Wir hoffen, dass das Thema auch im Bundestag auf Zustimmung stoßen wird und die Freifunk-Initiativen damit endlich als gemeinnützig anerkannt werden können.“
Die netzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, ergänzt:
„In der vergangenen Legislaturperiode hat die GroKo auf Bundesebene alle unsere Versuche blockiert, die Gemeinnützigkeit von Freifunk gesetzlich zu verankern. Jetzt, da sich die Stärkung der Freifunk-Initiativen durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sogar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet, kann sich die Bundesregierung nicht mehr drücken. Ich erwarte daher, dass die Bundesregierung sich ohne Verzug für das Thema einsetzt, und hoffe, dass die Bundesratsinitiative rasch im Bundestag verabschiedet werden kann. Wir GRÜNE setzen uns bereits seit Jahren für den Freifunk im Bundestag sowie auf Länderebene ein und werden weiterhin Druck machen, sollte die Bundesregierung wieder versuchen, diese Initiative auszubremsen.“
Hintergrund:
Mit Freifunk-Netzen bieten Privatpersonen und ehrenamtliche Initiativen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, kostenlos und unbürokratisch WLAN mitnutzen zu können. Bislang galt dies nicht als gemeinnütziger Zweck. Der von Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern in den Bundesrat eingebrachte und dort heute beschlossene Antrag sieht vor, dass den Freifunkern in der Rechtsform einer Körperschaft die Gemeinnützigkeit zuerkannt wird. Damit würden Spenden an diese Initiativen steuerlich begünstigt.
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