Wie neutral müssen Beamte sein?

Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue. Das klingt nicht nur nach Verantwortung, sondern ist es auch. Die parteipolitische Neutralität des Beamtentums sichert die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in unserer Demokratie. Werden diese Pflichten verletzt, droht der Verlust des Beamtenstatus.

In Rheinland-Pfalz hat zuletzt das Verwaltungsgericht Trier die Entlassung eines Reichsbürgers aus dem Polizeidienst bestätigt. Dieser habe durch seine Nichtanerkennung der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik seine Dienstpflicht verletzt. Es sind bislang keine weiteren vergleichbaren Fälle bekannt, so die Landesregierung auf Anfrage von Pia Schellhammer, innen- und rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion.

Darüber hinaus fragte Schellhammer, wie die Pflicht des Beamtentums vor dem Hintergrund der zunehmenden politischen Polarisierung eingeschätzt wird. Hier greift das sogenannte „Beamtenstatusgesetz“. Dieses verpflichtet Beamtinnen und Beamten zur Mäßigung, wenn sie sich politisch betätigen – wozu sie selbstverständlich berechtigt sind. Es beinhaltet auch, dass am politischen Geschehen nur zurückhaltend Kritik geübt wird. Durch diese politische Neutralität, soll die Orientierung am Gemeinwohl an vorderster Stelle stehen.

Kritik ist jedoch geboten, wenn sie sich auf verfassungswidrige oder -feindliche Organisationen bezieht. Das ergibt sich schon daraus, dass die Beamtinnen und Beamten jederzeit aktiv für die Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten haben.

Wie wird die Pflicht gegenüber Lehrkräften, Richterinnen und Richter gesehen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei Verlust des Beamtenstatus? Die umfangreiche Antwort der Landesregierung kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/7733-17.pdf