Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihren heutigen Fraktionssitzungen eine Änderung am Kommunalwahlgesetz beschlossen. Konkret sollen die Wahlrechtsausschlüsse gestrichen werden. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeswahlrecht umgesetzt. Das entsprechende von den Fraktionen eingebrachte Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes soll in der kommenden Plenarwoche vom 27. bis zum 29. März beraten und abschließend beschlossen werden. Die Änderung soll damit schon bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wirksam werden.
Hierzu erklären die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen, Hans Jürgen Noss (SPD), Matthias Lammert (CDU), Monika Becker (FDP) und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Mit der Änderung wird die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, verbessert. Das rheinland-pfälzische Wahlrecht wird damit inklusiver. Der in den Fraktionen beschlossene Schritt ist demokratiepolitisch richtig und folgt der Überzeugung, dass Menschen – egal ob mit oder ohne eine Behinderung – wählen und gewählt werden dürfen.“
Weiter betonen die Sprecherinnen und Sprecher: „Mit den vorgesehenen Änderungen wollen wir dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts zu Wahlrechtsausschlüssen Rechnung tragen und einen verfassungskonformen Rechtszustand herbeiführen. Die Regelung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, soll gestrichen werden. Diesen Personen soll das aktive und passive Wahlrecht gewährt werden. Ohne die entsprechenden Streichungen besteht die Gefahr, dass Klagen gegen die Kommunalwahl eingereicht würden.“