Kommunaler Finanzausgleich: Vorschlag der Landesregierung sorgt für Entlastungen an der richtigen Stelle

Zum Vorschlag der Landesregierung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs und zum Aktionsprogramm für kommunale Liquiditätskredite äußern sich Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender, und Pia Schellhammer, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Das Land stockt die Finanzausgleichsmasse mit zusätzlich 60 Mio. € Landesmitteln auf, hinzu kommen positive steuerlichen Effekte. Zusätzlich werden die Kommunen wegen bundesrechtlicher Änderungen wie bei der Gewerbesteuerumlage ab dem Jahr 2020 entlastet. Insgesamt wird sich in Zukunft der finanzielle Spielraum der rheinland-pfälzischen Kommunen um etwa 350 Mio. € pro Jahr und damit sehr deutlich erhöhen.“

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil im Jahr 2012 festgestellt, dass es keinen von der Finanzkraft des Landes losgelösten Anspruch der Kommunen gibt, da dies im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichwertigkeit staatlicher und kommunaler Aufgaben stünde. Vor diesem Hintergrund komme die Landesregierung mit dem Reformvorschlag ihren finanziellen Pflichten gegenüber den Kommunen nach, zumal diese in ihrer Gesamtheit seit 25 Jahren erstmals wieder einen positiven Finanzierungssaldo aufwiesen.

Braun weiter: „Wir GRÜNE legen Wert auf eine gerechtere Verteilung der Mittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, vor allem die kreisfreien Städte zu entlasten, die hohe Sozialausgaben schultern. Der Vorschlag der Landesregierung setzt genau an dieser Stelle an.“

Städte mit hohen Ausgaben beispielsweise bei der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe würden besonders berücksichtigt. Dafür sei eine neue Schlüsselzuweisung C3 geschaffen und die Schlüsselzuweisung B1 für kreisfreie Städte aufgestockt worden. In dieselbe Richtung ginge die Stärkung der Oberzentren durch die Erhöhung des Zentrale-Orte-Ansatzes.

Schellhammer ergänzt: „Neben der besseren finanziellen Ausstattung der Städte, befürworten wir die Stärkung der finanzschwachen Kommunen auch unterhalb der Kreisebene über die Anhebung des Ausgleichssatzes der Schlüsselzuweisung B2. Das Aktionsprogramm für kommunale Liquiditätskredite unterstützt unsere Forderung, das Thema Altschulden nicht aus dem Blick zu verlieren. Das Land muss seinen hoch verschuldeten Kommunen mit Hilfsprogrammen zur Seite stehen. Das Aktionsprogramm der Landesregierung kann hier nur ein erster Schritt sein. Ein Zinssicherungsschirm und ein Abbaubonus im Zusammenspiel mit dem kommunalen Entschuldungsfonds sind geeignete Instrumente, die auf Landesebene geschaffen werden können. Wir GRÜNE wollen beim Thema Altschulden den Bund nicht aus der Verantwortung lassen, denn er ist maßgeblich für die Sozialgesetzgebung verantwortlich, die gerade in den Städten die Schuldenproblematik ausgelöst hat. Deswegen fordern wir eine Regelung über einen bundesweiten Altschuldentilgungsfonds.“