Im Februar 2018 entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen, dass sich die Deutsche Fußball Liga an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele beteiligen muss. Die Deutsche Fußball Liga legte bereits Revision gegen das noch nicht rechtskräftig Urteil ein. Vor diesem Hintergrund fragten Pia und Daniel Köbler die Landesregierung, nach welchen Kriterien sogenannte Hochrisikospiele festgelegt werden.
Das zuständige Ministerium des Inneren und für Sport antwortete darauf, dass in Rheinland-Pfalz in der Saison 2016/2017 fünf und in der aktuellen Saison drei Spiele als „Rot-“ bzw. „Hochrisikospiele“ eingestuft wurden.
Zuständig für die Einstufung ist die Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz, welche in enger Abstimmung mit der Landesinformationsstelle Sporteinsätze bereits vor der jeweiligen Saison die Einstufungen der Fußballspiele im Land durchführt. Kategorisiert wird hierbei mit dem „Ampelsystem“, in „Rot-„, „Gelb-“ und „Grün-Spiele“. Als Grundlage der Kategorisierungen dienen insbesondere aktuelle polizeiliche Aufklärungsergebnisse sowie Erkenntnisse zu Vorkommnissen aus Begegnungen der zurückliegenden Spielzeiten und zum Fanverhältnis. Zwischen den Einsatz führenden Polizeidienststellen und den Vereinen erfolgen vor den Heimspielen Abstimmungsgespräche, in denen alle vorliegenden Erkenntnisse ausgetauscht werden.
Die Landesregierung beurteilt die dargestellte Praxis zur Einstufung der Fußballspiele und die Abstimmungsgespräche als bewährt. Trotz sich unterscheidender Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern, findet eine Einstufung nach einheitlichen Kriterien durch die Polizei statt. Erst nach der Entscheidung des Revisionsverfahrens am Oberverwaltungsgericht Bremen kann die rheinland-pfälzische Landesregierung abschätzen, inwieweit sich ein Handlungsbedarf für die Innenministerkonferenz ergibt.
Kleine Anfrage „Definition von Hochrisikospielen“ (Drucksache 17/5825) komplett ansehen