In der heutigen Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags hat das Parlament die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen verabschiedet. Dazu erklärt die fachpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Innenpolitik, Pia Schellhammer:
„Mit der heute im Parlament verabschiedeten Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) haben wir eine ausgewogene Gesetzesanpassung auf den Weg gebracht. Mit den Neuerungen erreichen wir einen verbesserten Datenschutz und stärken zudem die Rechte von Betroffenen. Dabei begrüßen wir GRÜNEN ausdrücklich, dass die Novelle nicht dazu genutzt wird, Befugnisse der Polizei unverhältnismäßig auszuweiten. Im Ländervergleich hat Rheinland-Pfalz damit ein gutes und absolut verhältnismäßiges Polizeigesetz. Mit diesem Gesetz geben wir den Polizistinnen und Polizisten Rechtssicherheit an die Hand, damit sie ihren wichtigen Dienst für unser aller Sicherheit weiter hervorragend leisten können.
Bereits seit Anfang 2019 haben sich die Koalitionspartner intensiv über die Novelle des POG ausgetauscht. Mit dem heute ebenfalls beschlossenen Änderungsantrag der Ampelfraktionen haben wir zudem den Ergebnissen der Anhörung zum Gesetzentwurf im August Rechnung getragen und in Detailfragen nachgebessert. Im Änderungsantrag haben wir außerdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Bestandsdatenauskunft von Mai 2020 einfließen lassen und dadurch schnelles Handlungsvermögen bewiesen. Die Sachverständigen hatten bereits bei der Anhörung die Verhältnismäßigkeit, die hohe Qualität und die gute Umsetzung rechtlicher Vorgaben von EU und Bundesverfassungsgericht im Gesetzentwurf gelobt. Dieser Einschätzung schließen wir GRÜNEN uns an.“