Sozial, planbar, gerecht: Wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus

Zur heute im Landtagsplenum eingebrachten Gesetzesänderung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:

„Die Entscheidung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ist eine Entscheidung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor sozialen Härten, für bessere Planbarkeit und für den Erhalt der kommunalen Selbstbestimmung.  

Die Straßenanbindung ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge und damit wichtig für die Entwicklung einer Gemeinde. Doch Straßen müssen auch gepflegt, um- und gegebenenfalls ausgebaut werden; dabei entstehen Kosten. Um diese zu decken, ist es ein geeignetes Mittel, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer angemessen an Baumaßnahmen an ihren kommunalen Straßen zu beteiligen. Einmalzahlungen standen hierbei in der Vergangenheit in der Kritik, da sie vereinzelt zu sozialen Härten geführt haben. Mit den wiederkehrenden Beiträgen gehört das der Vergangenheit an. Gleichzeitig behalten die Kommunen weiter ihre Planungshoheit über die notwendigen Baumaßnahmen und die Höhe der entstehenden Kosten. Damit die wiederkehrenden Beiträge rechtssicher umgesetzt werden können, unterstützt das Land die Kommunen finanziell.

Wir GRÜNEN haben uns klar für die wiederkehrenden Beiträge stark gemacht. Umso erfreulicher ist es, dass wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern unsere Forderung nun umsetzen konnten – Straßenausbaubeiträge werden grundsätzlich wiederkehrend erhoben.“

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/11094-17.pdf