Schutz und Unterstützung für transidente Lehrkräfte

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist insbesondere für transidente Personen nach wie vor Realität und kommt auch in Bildungseinrichtungen wie Schulen vor. Erst vergangenen Sommer begleitete Pia Schellhammer die Aktiven der deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) zum Austausch mit der Bildungsministerin. Auf eine kleine Anfrage zum Sachstand hat nun das zuständige Bildungsministerium geantwortet:

Mitte vergangenen Jahres wurde eine neue Dienstordnung für Lehrkräfte und Schulleiter*innen an öffentlichen Schulen erlassen, wonach eine von Respekt und Wertschätzung getragene Kultur des Miteinanders eine wesentliche Grundlage für eine gute Zusammenarbeit im Schulalltag ist. Schulleitungen und die Schulaufsicht sind für von Diskriminierung betroffene Lehrkräfte zur Unterstützung und Beratung die erste Anlaufstelle. Diese seien auf diese Aufgabe entsprechend vorbereitet und fortgebildet. Bei der letzten landesweiten Tagung der Referent*innen der Schulaufsicht wurde ein Tagesordnungspunkt mit einem Fachvortrag zu „Transidente und intergeschlechtliche Menschen in Schulen“ gehalten. Darüber hinaus stehen allen Lehrkräften die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Pädagogischen Landesinstitutes (PL) zur Verfügung. In der Lehrerfortbildung seien Angebote für transidente Lehrkräfte Teil einer systematischen Personalentwicklung von Schulen. Daher fände dieser Aspekt Berücksichtigung in der Qualifizierung von Schulleiter*innen, insbesondere in den Veranstaltungen zur Personalentwicklung.

Aktuell entwickelt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bildungsministeriums eine Handreichung mit dem Titel „TranslnterNicht-binäre Schüler*innen und Lehrkräfte – Akzeptanz und Inklusion als Aufgabe von Schule“. Wesentliche Ziele seien es dazu eine vielfaltsorientierte Pädagogik, die zu einer Haltung der Anerkennung und Unterstützung führt, zu entwickeln. Das Land ist mit Abstand der größte Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und übernimmt damit eine wichtige Vorbildfunktion, wenn es darum geht, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Von Diskriminierung betroffene Lehrkräfte können sich auch an diejenigen Ansprechstellen wenden, die in der Broschüre „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ empfohlen werden. Hier wird insbesondere die Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle, Christiame Rohleder zu genannt. Darüber hinaus stehen Queernet, die dgti und Intersexuelle Menschen e. V. als Ansprechstellen sowie bei Fragen zum Themenbereich Antidiskriminierung und Vielfalt auch die Landesantidiskriminierungsstelle beim Integrationsministerium zur Verfügung.

Formal besteht ein Diskriminierungsschutz gesetzlich derzeit nur für Schüler*innen. Nach § 1 beruft sich der Auftrag der Schule aus dem „Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten, unabhängig von seiner Religion, Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Identität“

Die kleine Anfrage mit der Antwort der Landesregierung befindet sich hier