Pressefreiheit und freie Berichterstattung verletzt

Der gezielte Ausschluss von Journalistinnen und Journalisten auf dem Kongress der rechten ENF-Fraktion in Koblenz war undemokratisch und feige, wie es die Landesregierung nach einer gemeinsamen Anfrage von Bernhard Braun und Pia Schellhammer bewertet.

Das Land sieht das skandalöse Vorgehen der ENF-Fraktion sowohl rechtlich als auch politisch als problematisch an. Außer dem deutschen Recht schützt auch das europäische Recht die Medienfreiheit und determiniert gleichzeitig ein Diskriminierungsverbot. Pressefreiheit und freie Berichterstattung sind zwei Bestandteile des einheitlichen Unionsgrundrechts auf Medienfreiheit. Eine geschehene Auswahl mit dem Ziel, bestimmte Inhalte bei der Berichterstattung über den Kongress zu vermeiden, stellt nach allen rechtlichen Vorgaben eine offene Diskriminierung dar. Rechtsverbindlich müssen nun Gerichte über entsprechende Konsequenzen durch den Rechtsstaat entscheiden.