In der letzten Legislaturperiode hatten sich die Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Landesregierung und in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden auf einen Gutachtenauftrag über die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform verständigt. Hierzu Pia Schellhammer, Kommunalpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Die Ergebnisse des Gutachtens werden am 10. Dezember 2018 in den Fraktionssitzungen von den Gutachtern Prof. Dr. Junkernheinrich und Prof. Dr. Ziekow vorgestellt. Wir sind gespannt auf die wissenschaftlichen Untersuchungen, die zu den in der Presse veröffentlichten Vorschlägen führen. Wir haben gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren, so auch mit der CDU und den kommunalen Spitzenverbänden, renommierte Gutachter ausgewählt, die im Bereich Verwaltungsmodernisierung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft Ergebnisse liefern. Diese sollen die geeignete Grundlage für die nun anstehende Diskussion darstellen.
Für uns GRÜNE ist klar: Um uns den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich stellen zu können, müssen die bestehenden kleinteiligen kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz optimiert werden. Mit neuen technischen Möglichkeiten, besseren Verfahrensabläufen und Verwaltungsprozessen können wir in den kommunalen Behörden für deutlich mehr Bürgernähe und einen besseren Bürgerservice sorgen. Verwaltungsstrukturen regelmäßig an veränderte Gegebenheiten anzupassen, kann so gezielt zum Vorteil für die Menschen in Rheinland-Pfalz genutzt werden.
Eine Bewertung von Einzelvorschlägen und eine Festlegung für oder gegen Maßnahmen im Vorfeld und ohne Kenntnis des gesamten Gutachtens sind nicht sinnvoll. Nach der Vorstellung des Gutachtens am 10. Dezember brauchen wir eine breite Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, der kommunalen Familie und in den Parteien über die wissenschaftlichen Vorschläge.
Wir appellieren daher an alle Beteiligten, sich konstruktiv an der weiteren Diskussion zu beteiligen, und nicht vorschnell gesetzliche Maßnahmen auszuschließen.“