Im Innenausschuss hat die GRÜNEN Fraktion heute erneut Verbindungen von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags zur NPD und anderen rechtsextremen Parteien und Gruppierungen thematisiert. Dazu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und fachpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Strategien gegen Rechts, Pia Schellhammer:
„Seit die GRÜNEN im letzten Landtagsplenum die Verbindungen rheinland-pfälzischer AfD-Funktionäre mit dem rechtsextremen Spektrum zur Diskussion gebracht haben, hat die AfD weiterhin keine Maßnahmen ergriffen, um in den eigenen Reihen aufzuräumen. Nach dem Ausschluss von Jens Ahnemüller aus der Fraktion aufgrund von Kontakten zur NPD wäre ein Parteiausschluss nur logisch gewesen – doch diese Konsequenz wurde bislang nicht sichtbar vollzogen. Erst durch unsere Thematisierung im heutigen Ausschuss ließ sich die AfD zu einer vagen Formulierung hinreißen, die ein Ausschlussverfahren andeutet. Und auch die Verbindungen anderer Abgeordneter ins rechtsextreme Milieu wurden nicht weiter verfolgt, obwohl sich die Hinweise darauf stetig mehren. Zur AfD-Strategie gehört es eben auch, Verfassungsfeinde als WählerInnen anzusprechen.
Statt die drängende Abgrenzung vom rechtsextremen Spektrum zu vollziehen, ergeht sich die AfD in halbgaren Ankündigungen. Weiterhin handelt die AfD nicht aus Überzeugung, sondern nur auf Druck – beispielsweise, um einer drohenden Überwachung durch den Verfassungsschutz zu entgehen. Wir haben sie heute erneut mit Kontakten und Verbindungen ins rechtsextreme Milieu konfrontiert und werden dies auch weiter konsequent verfolgen.
Dass Junge sich heute nicht einmal persönlich im Innenausschuss der Diskussion stellte und damit erneut nicht die Verantwortung für die Verfehlungen innerhalb seiner Fraktion und Partei übernimmt, beweist einmal mehr die Unglaubwürdigkeit seiner Abgrenzungsversuche vom rechtsextremen Spektrum. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, welche Verbindungen AfD-Funktionäre ins rechtsextreme Milieu unterhalten. Herr Junge ist hier in der Pflicht, zu handeln. Seine Untätigkeit belegt, dass er ebenfalls verfassungsfeindliche Einstellungen teilt.“