Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt rechtssichere Einführung des Wahlalters 16

Die GRÜNE Fraktion hat in ihrer Aktuellen Debatte im Landtagsplenum die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts thematisiert, dass das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen verfassungskonform ist. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin:

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass formelle Minderjährigkeit keinen ausreichenden Grund darstellt, um Menschen von den Kommunalwahlen auszuschließen. Mit der Bestätigung der Rechtssicherheit entfällt jetzt der letzte plausible Grund, den Gegner einer Absenkung des Wahlalters angeführt haben. Die Zeit ist damit mehr als reif, das Wahlalter 16 endlich auch bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz einzuführen. Wir sollten nun beginnen darüber zu sprechen, mit welchen begleitenden Maßnahmen eine Absenkung des Wahlalters in Rheinland-Pfalz gestaltet werden kann. Die eindeutige rechtliche Situation nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben wir deshalb mit unserer Aktuellen Debatte im Landtagsplenum thematisiert.

Alle Vorstöße der Ampelkoalition, das Wahlalter 16 auch in Rheinland-Pfalz einzuführen, scheiterten bislang an der CDU, die stets auf das Kriterium der formellen Volljährigkeit verwiesen hat. Jetzt ist klar: Formelle Argumente kann die CDU gegen das Wahlalter 16 nicht mehr anführen. Das Gericht hat bestätigt, dass es absolut legitim ist, 16 bis 18-Jährigen eine ausreichende intellektuelle Reife zuzugestehen, um an einer politischen Wahl teilzunehmen. Weder müssen also die Jugendlichen vor der Demokratie geschützt werden, noch muss die Demokratie vor den Jugendlichen geschützt werden. Elf Bundesländer leben bereits die politische Beteiligung der 16 bis 18-Jährigen vor und können die Bewertung des Gerichts aus ihrer Erfahrung heraus rundum bestätigen.

Die CDU sollte nun angesichts der positiven Erfahrungen in den anderen Bundesländern und mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Rücken den Fuß von der Bremse nehmen und endlich auch in Rheinland-Pfalz mehr Beteiligung für Jugendliche zulassen. Unsere Aktuelle Debatte im heutigen Landtagsplenum wäre eine gute Gelegenheit für eine Kurskorrektur gewesen.“