Koalitionsfraktionen stimmen für neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz – Sicherheit und Freiheit werden gestärkt

Die Regierungsfraktionen stimmen am heutigen Mittwoch im Plenum für die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Die Koalition sorgt für „Sicherheit und Freiheit“ in Rheinland-Pfalz. Das Gesetz wird nun verabschiedet, nachdem sich zuvor der Landtag intensiv in erster Lesung, Anhörung, Auswertung der Anhörung und einer weiteren Debatte damit befasst hat. Die heutige Debatte ist für 17.50 Uhr terminiert. Der Gesetzentwurf wurde insgesamt durch die Anhörung bestätigt, lediglich in Detailfragen haben sich Änderungen ergeben. Die Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben heute in ihren Fraktionssitzungen abschließend beschlossen, den ursprünglichen Gesetzentwurf an drei Stellen inhaltlich leicht zu verändern:

(1) Künftig soll es der Polizei erlaubt sein, im Rahmen von Verkehrskontrollen alle Fahrzeuginsassen auf gefährliche Gegenstände zu kontrollieren. Bisher war der Polizei nur ausdrücklich erlaubt, eine Kontrolle des Fahrers/der Fahrerin vorzunehmen. Der Paragraph 18 POG soll diesbezüglich angepasst werden.

(2) Die Daten aus öffentlicher Videoüberwachung sollen künftig 30 Tage gespeichert werden. Diese Dauer ist bisher nur für Aufnahmen mit Body-Cams vorgesehen. Daten aus öffentlicher Videoüberwachung müssen nach den bisherigen Plänen „unverzüglich“ gelöscht werden. Für die Polizei kann eine 30-Tage-Löschungsfrist im Interesse der Gefahrenabwehr oder für Zwecke der Strafverfolgung ebenso wichtig sein wie für Bürgerinnen und Bürger, die zur Wahrung ihrer individuellen Rechtsinteressen darauf angewiesen sein können, auf Bild- und Tonaufzeichnungen zur Beweisführung zurückgreifen zu können.

(3) Entbehrlich ist die Einführung eines weiteren Paragraphen zur Videoüberwachung, indem explizit der Video-Einsatz bei Veranstaltungen von mehr als 500 Personen erlaubt wäre. Die Anhörung hat gezeigt, dass mit Paragraf 27 Absatz 2 POG in Rheinland-Pfalz bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, um bei Veranstaltungen jeder Größe Videoüberwachung einzusetzen – wenn die Polizei zu einer entsprechenden Gefahrenprognose kommt.

Wolfgang Schwarz, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sagt: „Der POG-Entwurf der Ampel-Koalition ist in dem Gesetzgebungsverfahren fast durch die Bank positiv bewertetet worden Die umfangreichen Änderungen wie die Einführung der Bestandsdatenabfrage, die Möglichkeit der automatisierten Kennzeichenerfassung, die Schaffung einer Bußgeldvorschrift zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen oder die ausdifferenzierte neue Rechtsgrundlage für den Body-Cam-Einsatz erweitern die Möglichkeiten der Polizei und haben eine weit überwiegend positive Kommentierung erfahren. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte attestierte der Novelle, Sicherheitsbefugnisse ausgebaut und dabei datenschutz- und freiheitsrechtliche Aspekte ausgewogen berücksichtigt zu haben.“

Monika Becker, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion führt aus: „Mit der Neufassung des POG geben wir unseren Polizei- und Ordnungsbehörden einen modernen und rechtssicheren Handlungsrahmen, der gleichzeitig die Freiheitsrechte der Gesellschaft wahrt. Freiheit und Sicherheit bedingen einander. Mit den Änderungen im POG sorgen wir dafür, dass Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein Land ist, in dem die Menschen sicher leben können. Mit der Konkretisierung der Speicherfristen der Daten aus öffentlicher Videoüberwachung schaffen wir einen klaren datenschutzrechtlichen Rahmen.

Pia Schellhammer, innenpolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion erklärt: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für die präventive Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz. Polizeiliche Maßnahmen werden an aktuelle Herausforderungen angepasst, dabei war es unser Ziel als Grüne, die Freiheitsrechte so gering wie möglich einzuschränken. Insbesondere haben wir die Eingriffsvoraussetzungen für die präventive Wohnungsverweisung in Fällen häuslicher Gewalt herabgesenkt. Dies ermöglicht der Polizei, dass sie gewalttätige Personen leichter aus der Wohnung verweisen kann und dadurch das Opfer vor weiterer Gewalt geschützt wird.“