Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren äußert sich die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
„Der Kampf gegen die NPD kann nur politisch gewonnen werden, nicht juristisch. Das hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, dem Verbot der NPD wiederholt nicht stattzugeben. Ein Parteiverbotsverfahren ist das „schärfste Schwert“ in unserer Demokratie und mit entsprechend hohen Hürden versehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für ein Parteiverbotsverfahren im 21. Jahrhundert festgelegt.
Das Gericht stellt fest, dass die NPD verfassungsfeindlich ist, dass sie menschenverachtend und rassistisch ist. Es fehlen aber konkrete Nachweise, dass sie ihre Ziele auch erreichen könnte. Wenn im Einzelfall von NPD-Mitgliedern Straftaten begangen werden, können und müssen diese aber mit aller Härte des Rechtsstaates verfolgt werden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit in Deutschland zu bekämpfen. Insbesondere die Präventionsarbeit leistet hier einen sinnvollen und wichtigen Beitrag, damit rechtes Gedankengut erst gar nicht entsteht.“