Veröffentlichung von Gutachten auf Grundlage des Transparenzgesetzes

Das Land Rheinland-Pfalz wird eine öffentliche Transparenz-Plattform bis spätestens Ende 2018 einrichten, um Gutachten und Studien zu veröffentlichen, wie die Antwort auf die kleine Anfrage dazu ergab.

Hintergrund ist das Landestransparenzgesetz, wonach Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in Entscheidung der Behörden eingeflossen sind oder ihrer Vorbereitung dienten einer Veröffentlichungspflicht unterliegen. Während die Transparenz-Plattform zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes nach einer Übergangsfrist eingerichtet wird, müssen sich transparenzpflichtige Stellen bereits jetzt Nutzungsrechte bei der Beschaffung von Informationen einräumen lassen, soweit dies für eine freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung erforderlich und angemessen ist.