Die Kommunalaufsicht kann im rechtlichen Rahmen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung Kommunen beanstanden, die gegen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze verstoßen sowie als Konsequenz die Anhebung von Realsteuersätzen anordnen. Dies ergab die Antwort zu einer kleinen Anfrage.
Demnach ist die Aufsicht nach Paragraph 117 der Gemeindeordnung so zu führen, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Gemeindeorgane gefördert und nicht beeinträchtigt werden. Bei Präzedenzfällen werden entsprechend Vorgespräche mit den Kommunen durchgeführt um auf Maßnahmen zur Defizitverringerung hinzuweisen. Bei Verstößen können zur Ahndung Beanstandungen, Anordnungen, die Aufhebung beanstandeter Beschlüsse und Maßnahmen sowie Ersatzvornahme, die Bestellung eines Beauftragten und letztendlich die Auflösung des jeweiligen Gemeinderates durchgeführt werden. In den vergangenen zwei Jahren gab es insgesamt zehn Präzedenzfälle, bei denen die Kommunalaufsicht die Anhebung von Realsteuersätzen angeordnet hat.