Für uns ist der Schutz der Pressefreiheit bei Versammlungen ein zentrales Anliegen. Die Polizei steht hier vor der Herausforderung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit in Einklang zu bringen, besonders wenn politisch-aktivistische Streamer:innen oder Influencer:innen als Pressevertreter:innen auftreten. Deshalb haben wir – Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger – eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, wie die Polizei in Rheinland-Pfalz mit dieser Thematik umgeht.
Wir haben konkret nach den Grundsätzen und Leitlinien für den Umgang mit Pressevertreter:innen, der Entsendung von Presseteams, dem Austausch mit Medienverbänden, den verfügbaren Maßnahmen sowie der Thematisierung in Aus- und Weiterbildung gefragt. Besonders relevant war die Frage, ob politisch-aktivistische Streamer:innen oder Influencer:innen unter den Schutz der Pressefreiheit fallen.
Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr antwortete, dass sich die Polizei an der bundesweiten Polizeidienstvorschrift 100 und der „Allgemeinen Rahmenanweisung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ orientiert. Ziel sei es, polizeiliches Handeln transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Polizei beantworte regelmäßig Anfragen von Medienvertreter:innen, auch während Versammlungen. Ein institutionalisierter Austausch mit Medienverbänden wie dem DJV oder der Landespressekonferenz finde jedoch nicht statt.
Die Aus- und Weiterbildung der Polizist:innen thematisiere den Umgang mit Pressevertreter:innen, etwa im Bachelorstudium „Polizeidienst“ oder in mehrtägigen Seminaren der Hochschule der Polizei. Politisch-aktivistische Streamer:innen oder Influencer:innen fallen nach gängiger Rechtsprechung grundsätzlich unter den Schutz der Pressefreiheit, sofern sie erkennbar redaktionell tätig sind.Ein regelmäßiger Austausch der Polizei mit Medienvertreter:innen, auch außerhalb von Lagen, wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Die Polizei braucht klare und verbindliche Regeln für den Umgang mit Pressevertreter:innen bei Versammlungen – besonders in Zeiten, in denen die Grenzen zwischen Journalismus und Aktivismus zunehmend verschwimmen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit mit Medienverbänden gestärkt und die Ausbildung der Einsatzkräfte in diesem Bereich vertieft wird, damit sowohl Pressefreiheit als auch Versammlungsfreiheit bei Versammlungen und Demonstrationen gleichermaßen wirksam geschützt werden.
Die kleine Anfrage kann man hier nachlesen, die Antwort der Landesregierung gibt es hier.