Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ (früher NPD) für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass verfassungsfeindliche Parteien auch von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Wir sind Angriffen auf unsere Demokratie nicht ohnmächtig ausgeliefert. Die Hinweise des heutigen Urteils müssen wir nun nutzen, um weitere Schritte gegen die AfD zu diskutieren. Es ist eines von vielen Instrumenten, die wir gegen Verfassungsfeinde einsetzen können und werden. Die bundesweiten Proteste gegen die menschenverachtenden Pläne der AfD fordern uns auf, alle Instrumente gegen diese anti-demokratische Partei zu nutzen. Das schärfste Schwert, das unser Grundgesetz im Kampf gegen verfassungsfeindliche Kräfte kennt, ist das Parteiverbot.
Die zahlreichen demokratiefeindlichen Äußerungen der AfD zeigen, wie tief verwurzelt rechtes Gedankengut in der AfD ist. Sie zeigen, dass die Sicherheitsbehörden gefordert sind die Grundlagen für ein Parteiverbotsverfahren zusammenzutragen. Eine intensive Prüfung eines AfD-Verbotsantrages muss auf dieser Grundlage erfolgen. Ebenso sollten die Hinweise des heutigen Urteils zum Anlass genommen werden, um den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu prüfen. Außerdem sollte ein Verbot der Jungen Alternative in Erwägung gezogen werden, die lediglich als Verein organisiert ist. Klar ist: Ein möglicher Verbotsantrag gegen die AfD darf nicht leichtfertig gestellt werden. Wenn er gestellt wird, muss er auf soliden rechtlichen und faktischen Grundlagen basieren, die unsere Sicherheitsbehörden bundesweit liefern müssen.“
Pressemitteilung, 23.01.24