Green IT: Beschaffung von Geräten für das Land wird nachhaltiger

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine „Leitlinie zur Nutzungsdauer, Aussonderung und Verwertung von IT-Geräten“ auf den Weg gebracht. Mit der Leitlinie will das Land den ökologischen Fußbadruck der Landesverwaltung verringern. Die Landesregierung hat im heutigen Ausschuss für Digitalisierung auf Initiative der GRÜNEN Fraktion über die neue Leitlinie berichtet. Dazu erklärt Pia Schellhammer, digitalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wir wollen die Digitalisierung der Landesverwaltung nachhaltig gestalten. Computer, Tablets, Monitore, Server oder Drucker sollen möglichst lange genutzt werden. Neue Geräte sollen erst dann beschafft werden, wenn die vorhandenen Geräte defekt oder technisch überholt sind. Dazu legt die neue Leitlinie eine Mindestnutzungsdauer für die unterschiedlichen Arten von Geräten fest. So sollen PCs in der Regel mindestens fünf Jahre und Monitore mindestens sechs Jahre lang genutzt werden. Eine längere Nutzung ist dabei möglich und gewünscht. 

Damit spart das Land wertvolle Ressourcen. Die geplante Leitlinie leistet somit einen wichtigen Beitrag dazu, den ökologischen Fußabdruck des Landes zu verbessern. Die Landesregierung kommt mit der Verordnung einer Vereinbarung zu Green IT aus dem Koalitionsvertrag nach, die uns GRÜNEN besonders am Herzen liegt. Die Leitlinie orientiert sich dabei unter anderem an Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Auch unter ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten ist die neue Leitlinie äußerst sinnvoll. Das Land spart mit den Regelungen bares Geld. Mit einer kostenlosen oder zumindest kostengünstigen Weitergabe von ausgesonderten IT-Geräten an nachweislich gemeinnützige Einrichtungen wird das Land seiner sozialen und ökologischen Verantwortung noch einmal zusätzlich gerecht.

Die geplante Leitlinie begreifen wir als Schritt für die ökologische Digitalisierung der Landesverwaltung. Wir GRÜNEN werden uns auch in Fragen der Digitalisierung für eine bessere Energie- und Ressourceneffizienz in der Landesverwaltung einsetzen.“

Pressemitteilung 29. April 2022