Krankenhaus- und Hausunterricht – Fortentwicklung des Angebots

Für Schüler:innen denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist an einem regulären Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit auf Krankenhaus- und Hausunterricht. Er ermöglicht den erkrankten Schüler:innen und ihren Eltern eine willkommene Ablenkung von der Erkrankung. Schulische Erfolgserlebnisse stärken ihr Selbstvertrauen und hilft ihnen dabei sich nicht nur als Patient:innen wahrzunehmen. Ich sehe im Krankenhaus- und Hausunterricht eine zeitweilige Rückerlangung von Normalität, welches einen positiven Effekt auf die Genesung haben kann aber auch auf eine Reintegration in die Schule vorbereitet.
Wichtig ist, dass nicht nur unterschiedliche Beeinträchtigungen beachtet werden, sondern auch der Unterschied in Alters- und Klassenstufen. Die Anforderungen an diese Unterrichtsformen sind hoch. Folgende Fragen habe ich somit an die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Schüler:innenzahl in den letzten 15 Jahren im Krankenhaus- und Hausunterricht entwickelt?

2. Wie hat sich die Zahl der im Krankenhaus- und Hausunterricht eingesetzten Lehrkräfte in den letzten 15 Jahren entwickelt?

3. Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Personalauswahl ergriffen?

4. Welche besonderen Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es, um die Lehrkräfte auf die Besonderheiten des Krankenhaus- und Hausunterrichts vorzubereiten?

5. Wie werden die Kliniken bei der Konzeption des Krankenhausunterricht unterstützt?

6. Wie wird der Zugang zum Krankenhaus- und Hausunterrichts sichergestellt?

7. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um den Krankenhaus- und Hausunterricht weiterzuentwickeln?

(1) Da Schüler:innen im Krankenhaus- und Hausunterricht weiterhin Schüler:innen ihrer Schule bleiben, gibt es keine genauen Zahlen von seitens der Landesregierung. (2) Die Zahl der Lehrkräfte, die in den letzten 15 Jahren im Krankenhaus- und Hausunterricht eingesetzt waren, stieg bis 2018/19 stetig. Aktuell 2020/2021 liegen wir bei 91.
(3) Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Personalauswahl ergriffen wurden, antwortet die Landesregierung damit, dass die Organisation bei der Schulbehörde liegt. Diese ist dafür zuständig das Personal auszuwählen, allerdings wird bei dieser Entscheidung seit 2015 auch die Klinikleitung mit einbezogen. Wichtige Punkte bei der Auswahl der Lehrkräfte sind hierbei aus den Behandlungsschwerpunkten ergebenen Anforderungen an Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Empathiefähigkeit. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Lehrkräfte grundlegende, fachliche und pädagogisch-didaktische Kompetenzen mitbringen. Besonders wichtig hierbei ist die Kompetenz, Unterricht unter besonderen Bedingungen mit einem hohen Maß an Differenzierung in heterogenen Gruppen zu organisieren und das Interesse an der Unterrichtung von Schüler:innen in besonderen Problemlagen in Kleingruppen.
(4) Grundsätzlich werden bei allen Fort- und Weiterbildungsangebote des pädagogischen Landesinstituts, der kirchlichen und freien Fortbildungsträger, nicht zwischen Lehrkräften aus einem regulären Unterricht und dem Krankenhaus- und Hausunterricht unterschieden, sie richten sich an alle Lehrkräfte. Das pädagogische Landesinstitut bietet aber auf Antrag die Möglichkeit den kollegialen Austausch und des kooperativen Arbeitens an fachlichen und pädagogischen Fragestellungen des Unterrichts im Krankenhaus. Beispielsweise zu Konzepten, Erprobung der Belastbarkeit im schulischen Alltag und zur Planung und Begleitung der Rückkehr an die Schulen.
Für die Organisation des Krankenhausunterrichts arbeiten die Schulbehörden und die Klinikleitung zusammen. (5) Für die Unterrichtsräume und Lehrerzimmer sowie deren Einrichtung und Ausstattung kommt der Träger des Krankenhauses im Rahmen seiner Möglichkeiten auf.
Für Eltern und Schüler:innen sind die Lehrkräfte der besuchten Schule die Ansprechpartner für Krankenhaus- und Hausunterricht. (6) Die Schulen sind damit beauftragt bei Bedarf über das Angebot zu informieren und zu beraten, bei Bedarf wirkt die Schulbehörde an der Beratung mit. Schulen, Eltern und Klinikleitungen stehen in jeden Aufsichtsbezirk Referent:innen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
(7) Durch die Veränderung und Weiterentwicklung der medizinischen Behandlungskonzepte sind Klinikaufenthalte auch bei schweren Erkrankungen wesentlich kürzer als früher. Das führt auch dazu, dass in Akutkliniken meistens kein Krankenhausunterricht erforderlich ist. Dahingegen steigen die Zahlen in Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Rückkehr an die Schulen und die schulische Wiedereingliederung nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen wird sowohl von den Krankenhauslehrkräften und den Lehrkräften der besuchten Schulen begleitet und vorbereitet. Hier steht das Ministerium für Bildung im regelmäßigen Austausch mit Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie über ein Unterstützungskonzept für die Wiedereingliederung in die Schulen.
Die Arbeitsgruppe der Ländervertreter:innen für Sonderpädagogik wird, aufgrund der zunehmenden Bedeutung der betroffenen Kinder, Ende 2021 mit der Überarbeitung der Empfehlung, die die Kultusministerkonferenz für „kranke Schülerinnen und Schüler“ verabschiedet hat, beginnen. Rheinland-Pfalz wird sich daran beteiligen und auf Grundlage der Ergebnisse die Weiterentwicklung des Krankenhaus- und Hausunterrichts prüfen.

Die komplette Antwort und die vollständige Anfrage finden sich im Opal Bereich des Landtages Rheinland-Pfalz unter folgenden Link.