Die Aufdeckung von Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich erhöht sich je mehr kontrolliert wird. Entsprechend hängt die Zahl der polizeilich erfassten Fälle stark vom Kontroll- und Anzeigeverhalten ab. Eine gute personelle Ausstattung der zuständigen Behörden ist demnach unabdingbar.
Typische Fälle sind illegales Abholzen von Bäumen, Mähen von Grünflächen oder auch ob gesetzliche Vorgaben bei der Herstellung von Fleischprodukten eingehalten werden. Das Dunkelfeld an Straftaten liegt höher als die erfassten Fälle der Polizeilichen Kriminalstatistik. In Rheinland-Pfalz bestehen bereits umfangreiche Netzwerkstrukturen für eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen Kontrolleinrichtungen und nicht staatlichen Akteuren im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich. Zur aktiven Durchführung von Kontrollen ist aber genügend Personal und eine angemessene Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden vorausgesetzt. Die Polizei ist mittlerweile zwar befugt selbst Kontrollen durchzuführen, kann dies aber aufgrund der Auslastung nicht verstärkt übernehmen.
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