Zu der heute von den Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und CDU eingebrachten Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
„Demokratische Prozesse auf allen Ebenen sind für uns GRÜNE grundlegender Bestandteil unseres politischen Selbstverständnisses – das gilt natürlich auch in Krisenzeiten. Mit Sorge haben wir beobachtet, dass in den vergangenen Wochen auf kommunaler Ebene zahlreiche Sitzungen ausgefallen sind und Eilentscheidungen ohne vorherige Einbindung der Fraktionen getroffen wurden. Damit die kommunalen Räte handlungsfähig bleiben und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte das Instrument der Eilentscheidung nicht überstrapazieren, haben wir daher eine Gesetzesänderung eingebracht.
Mit dieser Änderung können im Falle von Naturkatastrophen und äußeren Notsituationen Umlaufbeschlüsse gefasst und Ratssitzungen als Video- beziehungsweise Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Darunter fällt auch die derzeitige Coronakrise. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Ausschusssitzungen, Ortsbeiratssitzungen und Sitzungen der Zweckverbände. Eine besondere Herausforderung wird bei diesen neuen Verfahren sein, dass das Öffentlichkeitsprinzip gewahrt wird und kommunale Entscheidungen transparent gemacht werden. Wir starten jetzt das parlamentarische Verfahren, somit könnte die neue Regelung bereits ab Juni gelten. Dabei sind wir GRÜNEN offen für Anregungen und Diskussionen über die vorliegende Gesetzesänderung.
Trotz dieser neuen Regelung ist für uns GRÜNE aber klar: Wo immer Sitzungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich sind, sollten diese vor Ort durchgeführt werden. Dennoch begrüßen wir es, dass wir in der Krise auch neue Wege für den demokratischen Austausch gehen.“