Transidente und intergeschlechtliche Menschen in Justizvollzugsanstalten und im Maßregelvollzug

Transidente und intergeschlechtliche Menschen haben im Alltag mit besonderen Herausforderungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen zu kämpfen. Die Situation in Justizvollzugsanstalten (JVA) und im Maßregelvollzug (MRV) verstärkt diese Herausforderungen noch einmal. Hier gilt es besondere Sorge zu tragen, damit Inhaftierten eine Diskriminierungserfahrung erspart bleibt.

Weder in Einrichtungen des Maßregelvollzugs noch in Gefängnissen gibt es gesonderte Unterbringungen für Betroffene. Aktuell sind in der Einrichtung Nette-Gut zwei transidente Personen untergebracht. Wie bei allen Inhaftierten soll eine wohnortnahe Unterbringung zur Förderung der Wiedereingliederung und Beibehaltung sozialer Kontakte gewährleistet sein. Deshalb ist keine zentrale, gesonderte Station für Menschen mit einem transidenten oder diversen Personenstandsmerkmal geplant. Den Betroffenen soll allerorts die vollumfängliche medizinische Versorgung, auch bei Bedarf an geschlechtsangleichenden Maßnahmen, gewährleistet sein.

Gewalt- und Suizidprävention stehen im Fokus der pädagogischen Arbeit in den verschiedenen Einrichtungen wie auch in den Justizvollzugsanstalten. Die notwendige Schulung in Aus- und Weiterbildung der Bediensteten muss dabei gesichert sein. Die zuständige Landesregierung bietet hier bei Bedarf an weiter gezielt auf die Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu schulen. Eine Entscheidung über den Ort der Unterbringung von Betroffenen wird im Einzelfall in der jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtung getroffen. In Abstimmung mit der Fachaufsicht kann hierbei gemäß § 5 Absatz 2 Maßregelvollzugsgesetz auch eine Abweichung vom Vollstreckungsplan in Frage kommen, wenn hierdurch die Behandlung der untergebrachten Person oder ihre Wiedereingliederung gefordert wird oder dies aus Gründen der Vollzugsorganisation oder aus anderen wichtigen Gründen, insbesondere der Sicherheit, erforderlich ist.