Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Muslimin stattgegeben. Das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dazu äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
„Die Selbstbestimmung von Frauen und die Teilhabe muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an unserem gesellschaftlichen Leben ist uns GRÜNEN seit jeher ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, mit der es das absurde Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorerst gekippt hat. Wir freuen uns, dass die Richter damit unsere Auffassung untermauern, dass ein derartiges Verbot gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.“
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