Unsere GRÜNE Vielfaltsministerin hat eine wichtige Initiative im Bundesrat gestartet. Zur vereinfachten Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung muss das seit 1981 bestehende Transsexuellengesetz (TSG) dringend reformiert werden. Bereits 2011 stufte es das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig ein.
Mit der Bundesratsinitiative leistet das Land einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Menschenwürde transidenter und intersexueller Menschen. Dies ist notwendig, da zwar bereits alle wesentlichen Fragen einer Reform durch mehrere, umfangreiche Gutachten im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung geklärt sind, die daraus folgende Reform aber immer noch nicht umgesetzt wurde.
Bislang werden immer noch medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, der Deutsche Ethikrat kritisierte dies bereits 2012. Für Transidente ist die Vornamens- bzw. Personenstandsänderung derzeit immer noch nur durch eine teure und unnötige Begutachtungspflicht möglich. Solch grobe Verletzungen der Menschenwürde, teilweise schon im Säuglingsalter, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die politische Untätigkeit der Berliner GroKo mit ihrem ewigen hinauszögern und ignorieren ist mittlerweile verfassungswidrig.