Schellhammer bekennt sich zum Erhalt kleiner Grundschulen

Anlässlich der einstimmig beschlossen Resolution der Stadt Bingen am Rhein für den Erhalt der Grundschule an den Rheinwiesen in Bingen-Gaulsheim hat sich die rheinhessische GRÜNE Abgeordnete Pia Schellhammer an die entsprechende Stelle im Bildungsministerium gewandt und um ein Gespräch mit dem Staatssekretär gebeten und dies auch dem Bürgermeister der Stadt Bingen in einem Brief mitgeteilt.

„Wir GRÜNE teilen die Auffassung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Resolution“, so Schellhammer. „Kleine Grundschulen sind insbesondere für die individuelle Förderung ein sehr guter Lernort in einer vertrauten Umgebung. Sie tragen auch zum Zusammenhalt der Gemeinde bei. Der Erhalt von wohnortnahen Grundschulen ist bereits seit langer Zeit für uns von zentraler Bedeutung. Das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ muss überall im Land Priorität haben, sodass wir der Stadt Bingen am Rhein, den Lehrerinnen und Eltern bei der Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt der Grundschule an den Rheinwiesen zur Seite stehen. “ führt Schellhammer weiterhin aus.

„Wir freuen uns sehr über die tatkräftige Unterstützung unserer Grünen Abgeordneten Pia Schellhammer für den Erhalt der kleinen Grundschulen. Die Schließung ist keine Alternative, weil der administrative Aufwand und damit die Kosten des Landes z.B. durch einen Betrieb der Grundschule in Gaulsheim als Außenstelle der Grundschule Kempten maßgeblich reduziert werden können. Für Bingen ist dies nichts Neues, da es bereits in Sponsheim und Dietersheim so praktiziert wird.“ betont der Grüne Fraktionssprecher Roland Böse.

Hintergrundinformation:

Am 31. Januar 2017 hat Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig dem Landtag den Entwurf der „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ vorgestellt, an dem Bildungsministerium und Schulaufsicht in den vergangenen Monaten intensiv gearbeitet haben. Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften, Interessenvertretungen und Behörden haben die Gelegenheit, diesen Entwurf zu kommentieren und Ergänzungen vorzuschlagen. Erst danach treten die Leitlinien in ihrer endgültigen Fassung in Kraft. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Stadt Bingen am Rhein mit ihrer Resolution den Erhalt der Grundschule an den Rheinwiesen gegenüber der Ministerin für Bildung geschildert hat.

Auch die Schulaufsichtsbehörde hat vermeldet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zunächst um grundsätzliche Rückmeldungen zu den Leitlinien gehe. Erst wenn die endgültigen Leitlinien vorliegen, werden einzelne Standorte in den Blick genommen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Schulträger anschließend in sechs Monaten ihre Überlegungen für die Schule entwickeln können. Auf Basis der Resolution wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Herbst 2017 prüfen, ob und inwieweit am Grundschulstandort an den Rheinwiesen ein besonderer Fall vorliegt, damit die Grundschule in Bingen-Gaulsheim auch unterhalb der gesetzlichen Mindestzügigkeit bestehen kann.

So könnte es beispielsweise sein, dass durch ein geplantes Neubaugebiet oder andere Faktoren die erwartbare Schülerzahl am Standort in Bingen nach oben entwickelt und den Bedarf legitimiert.