Gerichtsurteil: Uni Mainz muss Drittmittelverträge mit Böhringer Ingelheim offen legen

Rainer Sturm / pixelio.de
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Gestern hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass die Universität Mainz ihre Verträge mit dem Unternehmen Böhringer Ingelheim offen legen muss. Geklagt hatte der SWR-Journalist Thomas Leif unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Dazu äußert sich Pia Schellhammer, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Ich begrüße das Urteil der Verwaltungsgerichts Mainz ausdrücklich. Das ist eine gute Entscheidung für die Informationsfreiheit per se und die Pressefreiheit im Besonderen. Die Universität Mainz ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Selbstverständlich ist es von öffentlichem Interesse, welche Mittel woher in die Universität fließen und ob damit womöglich Einfluss auf Entscheidungen der Universität genommen wird. Um unter anderem solche Fragen zu klären, gibt es das Informationsfreiheitsgesetz und die Weiterentwicklung in Form des Landestransparenzgesetzes. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit dieser Gesetze und zwar ohne Bereichsausnahmen, wie wir GRÜNEN immer klar gefordert haben. Die Universität ist gut beraten, die Verträge nun so schnell wie möglich offen zu legen und Journalisten nicht weiter in ihrer Arbeit zu behindern.“