GRÜNE Fraktion gibt Gutachten zu Lobbyregistergesetz in Auftrag

Die Korruptions-Affäre und weitere Beispiele aus der jüngsten Zeit der CDU/CSU werfen ein erneutes Schlaglicht auf die Grauzone zwischen Politik und Wirtschaft. Der Austausch mit Verbänden und auch mit der Wirtschaft gehört zur politischen Arbeit dazu und ist wichtig. Doch es müssen klare Grenzen eingehalten und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden. Die GRÜNE Landtagsfraktion gibt deshalb ein Gutachten zu einem Lobbyregistergesetz in Rheinland-Pfalz in Auftrag. „Wir müssen verhindern, dass die politisch Verantwortlichen nach der ersten Welle der Empörung wieder zur üblichen Tatenlosigkeit übergehen. Das wäre weder nachhaltig, noch verantwortlich“, erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion.

„Die Korruptions-Affäre innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erschüttert das Vertrauen der Menschen in die Politik. CDU und CSU haben als Regierungsparteien in ihrer Vorbildfunktion auf fatale Weise versagt. Gerade in der Bekämpfung der Corona-Pandemie brauchen wir transparente Entscheidungen, die glaubwürdig erklärt werden.

Als GRÜNE wollen wir handeln und Strukturen schaffen, die endlich für die dringend notwendige Transparenz der politischen Arbeit sorgen. Gegenüber Bürgerinnen und Bürgern muss grundsätzlich offengelegt werden, wer in welchem Umfang Zugang zu Politikerinnen und Politikern und zur Gesetzgebung hat. Es darf nicht länger sein, dass Transparenz nur von investigativen Journalistinnen und Journalisten und zivilgesellschaftlichen Initiativen abhängt.

Wir GRÜNEN machen Druck für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungen. In Rheinland-Pfalz haben wir deshalb bereits in der vergangenen Wahlperiode ein verpflichtendes Lobbyregister beim Landtag durchgesetzt. Dieses Lobbyregister wollen wir GRÜNEN weiterentwickeln und gesetzlich verankern. Hierfür haben wir ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Darüber hinaus ist uns die Aufnahme des legislativen Fußabdrucks besonders wichtig. Der Gesetzgeber wird damit verpflichtet offenzulegen, wer an Gesetzentwürfen oder anderen parlamentarischen Vorhaben mitgewirkt hat. Auf Bundesebene hat die Union viele Ausreden gefunden, den legislativen Fußabdruck nicht in das Lobbyregistergesetz aufzunehmen. Dass dies aber auch anders geht, zeigen die Beispiele aus Baden-Württemberg und Thüringen. Eine verdeckte Einflussnahme im Hintergrund würde damit endlich unterbunden. Wir laden die anderen demokratischen Fraktionen ein, die Ernsthaftigkeit ihrer Empörung über die aktuelle Korruptions-Affäre zu unterstreichen und gemeinsam mit uns das Lobbyregister weiterzuentwickeln.“

Hintergrund:

Auf Druck der GRÜNEN Fraktion hin wurde in der 16. Wahlperiode ein verpflichtendes Lobbyregister beim Landtag Rheinland-Pfalz eingeführt. Nicht nur die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene geben Anlass, das bestehende Lobbyregister in Rheinland-Pfalz hinsichtlich einer Weiterentwicklung zu prüfen. Auch in Baden-Württemberg haben die Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP/DVP Anfang 2021 ein Gesetz über ein öffentlich einsehbares Lobbyregister auf den Weg gebracht. Damit ist Baden-Württemberg neben Thüringen das einzige Bundesland mit einem gesetzlich verankerten Lobbyregister. Während der „legislative Fußabdruck“ – die Pflicht der Exekutive, offenzulegen, wer an Gesetzentwürfen oder anderen parlamentarischen Vorhaben mitgewirkt hat – auf Bundesebene vorerst gescheitert ist, ist diese Regelung Bestandteil des Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetzes und des Transparenzregistergesetzes in Baden-Württemberg.

Die Beauftragung des Gutachtens beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz mit den zugehörigen Fragen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gruene-fraktion-rlp.de/wp-content/uploads/2021/03/Anschreiben_WD-Gutachten-Lobbyregister.pdf

Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 09.03.2021