Eine Petition von zwei jungen Frauen hat in Deutschland endlich die Debatte über die Strafbarkeit von sogenanntem „Upskirting“ losgetreten. Als Upskirting wird das unbefugte und gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person in der Öffentlichkeit bezeichnet. Das Problem: Im deutschen Strafrecht erfüllt das Upskirting bisher keinen eigenen Straftatbestand. Diese Gesetzeslücke haben wir im heutigen Rechtsausschuss zum Thema gemacht. Dazu erklärt Pia Schellhammer, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesetzgeber das Upskirting klar und deutlich verbietet und das unbefugte Fotografieren unter den Rock unter Strafe stellt. Im angelsächsischen Raum ist man hier bereits weiter. Länder wie England, Schottland, Australien oder Neuseeland schützen ihre Bürgerinnen schon vor dieser hinterhältigen Form der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Es darf nicht sein, dass Frauen und oft sogar minderjährige Mädchen immer noch Opfer von diesen frauenverachtenden Taten werden, ohne sich dagegen mit voller Rückendeckung des Gesetzes wehren zu können. Weil das Upskirting bislang keinen eigenen Straftatbestand erfüllt, ist eine Verfolgung der Täter praktisch unmöglich. Als Opfer muss man bei dieser Rechtslage wohl verzweifeln.
Zum Schutz der Mädchen und Frauen müssen wir diese eklatante Gesetzeslücke dringend schließen. Dazu brauchen wir nun rasch eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene.“