Facebook-Werbung: Rechtsgutachten bringt Klarheit

Die Landesregierung hat heute im Digitalausschuss ein Rechtsgutachten zur Nutzung von Microtargeting für Facebook-Werbung durch das Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz vorgestellt. Das Gutachten zeigt zum einen auf, dass Microtargeting für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig ist.  In den vorliegenden Fällen sieht die renommierte Anwaltskanzlei keine Verstöße gegen die Parteienfinanzierung. Zum anderen wird aber auch deutlich, dass vereinzelt verfassungsrechtlich unzulässige Zielgruppenkriterien verwendet wurden. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Sprecherin für Digitalpolitik: 

„Das vorgelegte Gutachten zeigt, dass die grundsätzliche Nutzung von Microtargeting für die Öffentlichkeitsarbeit von Ministerien nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig ist, um Steuergeld effektiv einzusetzen und der staatlichen Informationspflicht gerecht zu werden. Das ist mit Blick auf die künftige Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung eine wichtige Klarstellung. Staatliche Stellen können in ihrer Öffentlichkeitsarbeit Zielgruppenkriterien verwenden, die sich inhaltlich aus ihrem Zuständigkeitsbereich ergeben. Nichtsdestotrotz hat das Gutachten auch klar benannt, dass vereinzelt die Grenzen des Zulässigen beim Microtargeting des Klimaschutzministeriums überschritten wurden. Umgehend nach Bekanntwerden wurde daher diese unzulässige Praxis eingestellt und mehrfach seitens der Landesregierung dieser Fehler eingeräumt. Bei der Bewertung der Facebook-Werbepraxis muss dieser Aspekt auch berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat das Gutachten aufgezeigt, dass die eingeräumten Verstöße nur von geringer Intensität sind.
Das vorliegende Rechtsgutachten ist eine geeignete Grundlage, um transparente Leitlinien für das Microtargeting öffentlicher Stellen zu schaffen. Bei Facebook-Werbung gilt zu beachten, dass aufgrund der hohen Datenmenge und der intransparenten Algorithmen eine besondere Transparenz staatlicherseits ratsam ist. Öffentliche Stellen müssen im Hinblick auf ihre digitalen Werbemaßnahmen klare Regeln haben und transparent darlegen, welche Anzeigen und Beiträge mit Microtargeting ausgespielt und mit welchen Beträgen diese finanziert werden.“


Die Pressemitteilung des Klimaschutzministeriums vom 17.03.22 finden sie hier und das Gutachten der Landesregierung findet sich hier.