Besonders geschützte Biotope in den „Uhlerborner Dünen“

Besonders geschützte Biotope in den „Uhlerborner Dünen“

Das Gebiet der „Uhlerborner Dünen“ und ihrer Biotope liegt neben dem Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Schutzgebiet „Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim“ sowie dem Lennebergwald. Jede Veränderung und mögliche Umwidmungen der Nutzung auch auf angrenzenden Gebieten könnte dieses einzigartige und sensible Ökosystem stören. Genau in diesen Gebiet ist eine große gewerbliche Reitanlage geplant. Zusammen mit Fabian Ehmann und Andreas Hartenfels fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Zustand und das Arteninventar der Biotope hinsichtlich des Biotopschutzes (nach §30 BNatSchG) bzw. des besonderen Artenschutzes (nach §44 BNatSchG) sowie die mögliche weitere ökologische Entwicklung der „Uhlerborner Dünen“ als Teil eines großräumigen Biotopkomplexes (siehe FFH-6014-302, VSG-6014-401) mit den umliegenden Schutzflächen?
  2. Liegen der Landesregierung Stellungnahmen der nachgeordneten Naturschutzbehörden zum genannten Projekt der Reitanlage vor?
  3. Wenn ja, wie lautet die Einschätzung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten zum genannten Projekt vonseiten der Oberen Naturschutzbehörde?
  4. Wenn ja, wie lautet die Einschätzung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten zum genannten Projekt vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde?
  5. Welche möglichen Belastungen könnten die seltenen Biotoptypen der Halbtrocken- und Steppenrasentypen (besonders geschützte Biotope nach §30 BNatSchG sowie als FFH-Lebensraumtyp) bei einer Umsetzung des Reithofprojekts gefährden, bzw. welche Folgen hätte die mögliche Umsetzung des Projekts auf den besonderen Schutzstatus der Biotope (nach BNatSchG sowie EU FFH-Richtlinie)?
  6. Wie ist das geplante Projekt aus Sicht des angrenzenden Lennebergwaldes/Forstamts Rheinhessen zu bewerten, bzw. welche erheblichen Störungen für den Wald und das Naherholungsgebiet sind mit der möglichen Umsetzung des Projekts verbunden?
  7. Welche Auswirkungen sind durch mögliche Ausritte außerhalb der Reitanlage auf die umliegenden Gebiete zu erwarten, bzw. mit welcher Mehrbelastung für die Stadt im Zuge der zusätzlichen Wegeinstandhaltung, Verkehrssicherung und Gefahrenvermeidung (u. a. Konfliktfeld Fußgänger–Pferde, Hunde–Pferde, Auto–Pferde) ist zu rechnen?

Die Landesregierung (1) hat die Fläche geprüft und laut Endbericht der floristisch-faunistischen Kartierung bekannt gegeben, dass eine beträchtliche Fläche des ehemaligen IBM-Geländes, auf dem die Reitanlage gebaut werden soll, geschützte Biotoptypen besiedeln. Außerdem besiedeln seltene (Tier)Arten dieses Gebiet wie zum Beispiel die hochgradig gefährdete Sand-Silberscharte, deren letztes vitales Restvorkommen Rheinland-Pfalz, hier wächst. Daher kommt die Landesregierung zu dem Entschluss, dass in diesen Bereich, wegen der vielfältigen Nutzungsansprüche und des fortschreitenden Flächenverbrauchs von seinen standörtlichen Potential und seiner Größe, in dem Wiederherstellungsmaßnahmen in größeren Umfang möglich sind. (2) Die Naturschutzbehörde und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen haben ihre naturschutzfachliche Stellungnahme bei der Stadt Ingelheim abgegeben, aufgrund der Betroffenheit mehrer Schutzgebiete und gesetzlich geschützter Biotope. Diese liegt auch dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vor. (3) Die Obere Naturschutzbehörde weist in dieser Stellungnahme darauf hin, dass der bau der Reitsportanlage und das umliegende Gebiet dauerhaft schädigen, wahrscheinlich aber gänzlich vernichten würde. Dieses Gebiet zur Wiederherstellung zu nutzen, würde die ganze Region wesentlich voranbringen die Gesetzen Ziele der Erhaltung gemäß der FFH-Richtlinie nachzukommen. (4) Die Untere Naturschutzbehörde stimmt in ihrer Stellungnahme der Obersten Naturschutzbehörde zu und weist die Stadt Ingelheim ausführlich darauf hin, dass es Konflikte mit Naturschutzbelangen gibt. Außerdem sagt die Landesregierung (5), dass bei der Umsetzung des Reiterhofs es zwangsläufig zu einer Zerstörung von Flächen durch Versiegelung, mechanische Belastung durch Maschinen, Menschen und Pferden der Flora führen. Durch diese Veränderung und Belastung durch menschen und Tiere, Bewegung und Austritte kann man davon ausgehen, dass der Verlust der artgeschützten Faune zu rechnen ist. Der angrenzende Lennebergwald ist aufgrund der vergangenen Trockenjahre extrem geschädigt, (6) welches Wiederbewaldungs-Maßnahmen zufolge hat. Das erhöhte aufkommen des Reitbetriebes und die Ausscheidungen der Pferde würde eine zusätzliche Stickstoffanreicherung zur folge haben. Die Wiederbewaldung und Entwicklung standortangepasster, klimastabiler Trockenwälder würde erschwert werden. Außerdem würde das hohe Aufkommen von Reitern, die bereits sehr hohe Besucherfrequenz, zusätzlich belasten. (7) Sollte der Reiterhof gebaut werden, würde die Fläche in nicht kompensierbarer Weise in Anspruch genommen werden, auf der teilweise Flora vorkommt die nur dort vorkommt. Der angrenzende Lenneberg, der sowieso schon ein hohes Besucheraufkommen hat, wird durch die vielen Ausritte zusätzlich belastet.
Zusammengefasst bedeutet der Bau der Reitsportanlage eine deutliche Zunahme an Flächenversiegelung durch Bauarbeiten, die Ausritte verursachen Störungen für Fauna und Flora, mechanische Belastung der empfindlichen Flora, der Pferdekot verändert das Ökosystem und zerstört die Flora außerdem höhere Anfälligkeit für Pilzerkrankung und Insektenbefall der Waldlebensgemeinschaft durch Pferdekot an Hufen. Außerdem gelangen im Kot enthaltende Tierarzneimittel in den Boden und das Wasser, in ihnen sind Schadstoffe und Abbauprodukte enthalten, welche negative Folgen auf Insekten und deren Prädatoren haben. Außerdem würde das erhöhte Verkehrsaufkommen eine erhöhte Lärmemission verursachen.
Die Landesregierung kann allerdings nicht die Frage beantworten ob es eine Mehrbelastung für die Stadt Ingelheim ist für Schaffung, Ausbau und Instandhaltung einer Wegeinfrastruktur aufzukommen.

Pia Schellhammer, regionale Abgeordnete der GRÜNEN Landtagsfraktion aus Mainz-Bingen:


„Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage belegt sehr deutlich, dass die Uhlerborner Dünen Teil einer in Deutschland einmaligen und besonders schützenswerten Landschaft sind. Für die Natura 2000-Schutzflächen rund um den geplanten Reiterhof gilt seitens der EU nicht nur ein Verschlechterungsverbot, sondern sogar ein Optimierungsgebot. Das heißt, der Artenschutz sollte nach EU-Recht an dieser Stelle besonders stark gefördert werden. Die angedachte Reitanlage würde diesen Zielen und den europäischen Schutzbemühungen absolut widersprechen. Sinn macht deshalb nur der sofortige Stopp der Planungen für den Reiterhof.“

Die komplette Antwort und die vollständige Anfrage finden sich im Opal Bereich des Landtages Rheinland-Pfalz unter folgenden Link.