Bundesregierung benachteiligt Regenbogenfamilien: Gleichstellung endlich auch beim Abstammungsrecht

Im heutigen Ausschuss für Familien, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat Staatsministerin Anne Spiegel über die Folgen des Adoptionshilfe-Gesetzes für Regenbogenfamilien berichtet. Dazu erklärt die queerpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:

 „Für Regenbogenfamilien bedeutet dieses Gesetz einen Rückschritt. Statt sie endlich rechtlich gleichzustellen, verschärfen Union und SPD die Diskriminierung der betroffenen Familien jetzt sogar noch. Auch nach zweieinhalb Jahren ‚Ehe für Alle‘ gibt es für Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht noch keine Gleichstellung: Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht im Rahmen eines Stiefkindadoptionsverfahrens ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

Trotz zahlreicher Anträge, auch von uns GRÜNEN, verweigert die Bundesregierung einen einfachen Zusatz im Gesetz, um Regenbogenfamilien vor weiterer Diskriminierung zu schützen. Während von der Union nichts anderes zu erwarten war, werden die Betroffenen nun auch von der SPD im Stich gelassen.“

Hintergrund:

Das Adoptionshilfe-Gesetz regelt auch das Stiefkindadoptionsverfahrens neu. Vorgesehen ist eine weitere verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsstellen. Ohne den Nachweis der Beratung unter anderem des abgebenden Elternteils – den es bei Regenbogenfamilien nicht gibt –, müssen künftig die Gerichte den Adoptionsantrag ablehnen. Werden hingegen in heterosexuelle Ehen Kinder hineingeboren, gilt automatisch der Ehegatte als Vater des Kindes und zwar unabhängig davon, ob er mit dem Kind genetisch verwandt ist. Auch im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten, heterosexuellen Paaren spielt die biologische Verwandtschaftsbeziehung keine Rolle. Am 3. Juli entscheidet der Bundesrat über das Gesetz.

Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 30.06.2020