SCHLAU leistet wichtige ehrenamtliche Menschenrechtsbildung

Zur heutigen Debatte zum Landesnetzwerk SCHLAU RLP erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin und queerpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Bereits dem Titel der Großen Anfrage ‚Landesnetzwerk SCHLAU zur Sexualaufklärung an Schulen in Rheinland-Pfalz‘der AfD liegt eine grobe Falschdarstellung zugrunde, die entweder auf mangelnde Sachkenntnis oder mutwillige Desinformation schließen lässt. Denn anders als dargestellt, handelt es sich bei dem Angebot von SCHLAU nicht um Sexualaufklärung, sondern um einen wichtigen Beitrag zur Menschenrechtsbildung mit dem Schwerpunkt auf die Lebensrealität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen und Queeren (LSBTIQ*).  

Auch in der heutigen Debatte hat die AfD diese Formulierung dazu genutzt, die Arbeit der SCHLAU-Aktiven absichtlich zu diffamieren und zu diskreditieren. Eine derartige Rhetorik führt zur Verunsicherung der Schulgemeinschaften, die mit SCHLAU zusammenarbeiten. Den durchsichtigen Versuch der AfD einer systematischen Diskreditierung der wertvollen Arbeit von SCHLAU RLP verurteilen wir aufs Schärfste. Es kann nicht sein, dass junge Menschen, die sich freiwillig und unbezahlt für ein wichtiges gesellschaftliches Ziel engagieren, so an den Pranger gestellt werden. Das können und wollen wir so nicht stehen lassen.

Im Gegenteil: Wir sind dankbar, dass die ehrenamtliche SCHLAU-Initiative Jugendliche über den Alltag und die Lebensrealität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen und Queeren (LSBTIQ*) informiert. Aus unserer Sicht ist diese Arbeit auch für die allgemeine politische Bildung, die Stärkung von Menschenrechten und die Akzeptanz gesellschaftlich benachteiligter Gruppen unersetzlich. Das Land Rheinland-Pfalz wird deshalb die Arbeit von SCHLAU auch in Zukunft finanziell und ideell unterstützen. Als GRÜNE werden wir auch weiter die Interessen der LSBTIQ*-Gruppen verteidigen.“

Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 23.08.2019