Der Bundestag hat heute eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ im Geburtenregister beschlossen. Pia Schellhammer, fachpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Queerpolitik, sieht hier aber dringenden Nachbesserungsbedarf – insbesondere beim Transsexuellengesetz:
„Das beschlossene Gesetz über das dritte Geschlecht ist ambitionslos und bevormundend. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Chance auf Selbstbestimmung für trans- und intergeschlechtliche Menschen. Diese hat die Bundesregierung nun allerdings verspielt.
Das Gericht hatte explizit betont, die geschlechtliche Identität dürfe nicht auf körperliche Merkmale reduziert werden. Das jetzt verabschiedete Gesetz jedoch legt die Entscheidung über das dritte Geschlecht allein in die Hände von Ärztinnen und Ärzten – und nur aufgrund von körperlichen Merkmalen. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hatte weitergehende Vorschläge gemacht, die die Entscheidung den Betroffenen überlassen hätte.
Wir brauchen an dieser Stelle außerdem dringend eine Novellierung des Transsexuellengesetzes, um die unwürdigen Prozeduren für eine Namens- und Personenstandsänderung beziehungsweise für Geschlechtsumwandlungen zu beenden. Hier muss die Bundesregierung unbedingt nachbessern.“