Der Bundesrat hat auf Initiative der Landesregierung eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes (TSG) sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefasst. In einer kleinen Anfrage fragte Pia Schellhammer nach den rechtlichen Hintergründen.
Demnach ist die Bundesregierung nun aufgefordert, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf den bestehenden rechtlichen Regelungsbedarf für intersexuelle und transidente Menschen umzusetzen. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht seit Ende 2017 fordert ein Gesetz zu erlassen, das die Anerkennung der Geschlechtsidentität und den Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung umfassend regelt. Die bisherigen Regelungen verstoßen laut Gericht gegen das Diskriminierungsverbot sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz.
2012 bemängelte bereits der Ethikrat die bestehende Gesetzeslage und die daraus resultierenden Umstände für Betroffene. Aktuell mangelt es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber den Betroffenen. Ihre gesundheitliche Versorgung ist unzureichend und noch immer werden medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, was der Bundesrat ausdrücklich bedauert. Transidente Menschen müssen gegenwärtig noch immer hohe finanzielle Hürden für Gutachten nehmen, um eine Anerkennung der Geschlechtsidentität zu erreichen.
Stattdessen soll Betroffenen unbürokratischer geholfen werden, sie rechtlich geschützt und einen positiven Geschlechtseintrag erhalten können. Bei der entsprechenden Personengruppe soll dieser auf größtmögliche Akzeptanz stoßen. Die Frist zur Umsetzung läuft.
Pia Schellhammers kleine Anfrage ist hier zu finden.