Eine Vornamensänderung auf Kontokarten für transidente Menschen, die noch keinen Antrag auf Änderung des Personenstandes und Vornamens gestellt haben, ist derzeit noch nicht bei allen rheinland-pfälzischen Kreditinstituten einheitlich möglich. Pia Schellhammer hat sich in dieser Angelegenheit in einem Schreiben erfolgreich an Wirtschaftsminister Dr. Wissing gewandt. In seiner Antwort erläutert das Wirtschaftsministerium, die relevanten kreditwirtschaftlichen Verbände des Landes anschreiben zu wollen. Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen diese gebeten werden, das vorgetragene Anliegen zu überprüfen.
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