Die Landesregierung investiert mit dem Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 gezielt in die schulische Inklusion. Unter anderem ist für das kommende Jahr die Einrichtung eines neuen Studienstandorts für das Förderschullehramt an der neuen eigenständigen Universität Koblenz vorgesehen. Aber auch weitere Maßnahmen sollen die schulische Inklusion im Land stärken, erklärt Pia Schellhammer, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Nach der kritischen Studie des Wissenschaftszentrums Berlin erwarten wir in dieser Wahlperiode große Schritte nach vorne bei der schulischen Inklusion. Der neue Studienstandort für das Förderschullehramt ist einer davon. Das Land geht damit gezielt gegen den Fachkräftemangel vor. Förderlehrkräfte werden vor allem dort gebraucht, wo Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Der neue Studienstandort wird deshalb entscheidend zum Ziel einer flächendeckenden Inklusion beitragen. Wir freuen uns, dass der zusätzliche Studienstandort, für den wir uns lange eingesetzt haben, mit dem neuen Doppelhaushalt realisiert werden kann.
Auch die im Haushaltsentwurf der Landesregierung angekündigten zusätzlichen Stellen – 30 für das Jahr 2023 und 40 für das Jahr 2024 – bringen die schulische Inklusion voran. Zudem werden die Mittel für die Schulsozialarbeit um 500.000 Euro im Jahr erhöht, so dass an weiteren Schulen multiprofessionelle Teams gebildet werden können, von denen insbesondere auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderung profitieren.
Damit die UN-Behindertenrechtskonvention an den rheinland-pfälzischen Schulen umgesetzt werden kann, müssen aber auch die räumlichen Anforderungen für inklusiven Unterricht bei der anstehenden Überarbeitung der Schulbaurichtlinie des Landes konsequent mitgedacht und festgeschrieben werden. Auch die Sonderschulverordnung aus dem Jahr 1974 ist reformbedürftig und muss zu einer echten Inklusionsverordnung weiterentwickelt werden.“
Daniel Köbler, Sprecher für Inklusion, ergänzt:
„Die Maßnahmen des Landes für mehr schulische Inklusion sind gute Schritte in die richtige Richtung. Um die UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich vollumfänglich umzusetzen und flächendeckende schulische Inklusion zu ermöglichen, sind in den kommenden Jahren jedoch weitere Schritte nötig.
Damit Menschen mit Behinderung von Beginn an selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind und gleichberechtigt an ihr teilhaben, ist schulische Inklusion unverzichtbar. Wir wollen, dass sich in Zukunft alle Schulformen dieser Aufgabe widmen.“
Pressemitteilung 21.10.22