Hilfsprogramm für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb

Jugendherbergen, Familienferienstätten, Naturfreundehäuser, Wanderheime und andere Beherbergungsbetriebe der Kinder- und Jugendhilfe sind als Gruppenunterkünfte besonders von den Pandemie-Maßnahmen betroffen. Doch das Land hilft den Trägern mit finanzieller Unterstützung.

Träger, die aufgrund der angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Existenznot geraten bzw. in ihrem Fortbestand bedroht sind, werden unterstützt, damit sie ihre gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele weiterhin verfolgen und umsetzen können. Mit dem Hilfsprogramm werden hierfür rund 9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.Die Unterstützung hilft, die durch die Krise bedingten finanziellen Einschnitte bei den Einrichtungen abzumildern. Aktuell sind touristische Übernachtungen im Zuge der verschärften Maßnahmen erneut untersagt, weswegen die Hilfe des Landes weiterhin wichtig bleibt. Der Fortbestand der Einrichtungen muss unbedingt ermöglicht werden, um sie als soziale Infrastruktur für junge Menschen zu erhalten.

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