Mit einer Kleinen Anfrage hat Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin und innenpolitische Sprecherin, zusammengetragen, wie viele Menschen von möglichen Wahlrechtsreformen mit einem Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz profitieren würden. Dazu erklärt sie:
„Jeweils weit über 250.000 der dauerhaft in Rheinland-Pfalz lebenden Bürgerinnen und Bürger sind unnötigerweise von den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen ausgeschlossen. Wenn wir diesen Menschen das Wahlrecht zugestehen, würde sich die Zahl der Wahlberechtigten um rund neun Prozent erhöhen. Es handelt sich bei diesen Menschen um 16- und 17-Jährige, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Drittstaatlerinnen und Drittstaatler, aber auch Menschen, die sich in permanenter Betreuung beispielsweise aufgrund einer Behinderung befinden.
Demokratie muss immer den Anspruch haben, dass möglichst alle ihre Meinungen mit ihrem Stimmzettel ausdrücken können. Dieses Grundrecht einem wesentlichen Teil der Gesellschaft vorzuenthalten, kann sich eine Demokratie dauerhaft nicht leisten. Wir sollten daher dringend unser Wahlrecht modernisieren und an die gesellschaftliche Realität anpassen. Menschen, die dauerhaft hier leben, müssen sich auch an unserer Demokratie beteiligen können. Wer will, dass sich junge Menschen zu mündigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern entwickeln, und dass sich Zugewanderte in unsere Gesellschaft integrieren, der darf ihnen Beteiligung nicht verwehren.
Eine Änderung des Wahlrechts, die wir im Landtag umgehend beschließen könnten, ist die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Die CDU blockiert das bislang, aber wir sind für Gespräche zu diesem Thema jederzeit offen. Ein Landtagswahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger erfordert ebenso wie ein Kommunalwahlrecht für Angehörige von Drittstaaten eine Änderung des Grundgesetzes. In diesem Kontext freut es mich, dass die Ampelfraktionen bereits im Mai dieses Jahres die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufgerufen haben, um die erforderlichen Änderungen in die Wege zu leiten.“
Die Kleine Anfrage sowie die ausführliche Antwort des Innenministerium im Detail nachlesen.