Der Ministerrat des Landes hat in seiner heutigen Sitzung der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zugestimmt. Damit setzt das Land wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende um. Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, erklärt dazu:
„Mit diesem wichtigen Schritt bauen wir weitere Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ab und sorgen für deutlich mehr Tempo auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir vergrößern die Fläche für die Windenergie im Land, indem wir den Abstand von Neuanlagen und Repowering zur Wohnbebauung verringern. Mehr Windräder – das ist Klimaschutz, der vor Ort ankommt. Der Ball liegt jetzt bei den Kommunen, diese neuen Chancen zu ergreifen und ihre Flächennutzungspläne an die neuen Abstandsregeln anzupassen.“
Fabian Ehmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:
„Zusammen mit der kürzlich beschlossenen kommunalen Klimaoffensive wird diese Aktualisierung des LEP IV für neuen Schwung auf dem Weg zur Klimaneutralität sorgen. Mit Jahresbeginn ist zudem das Solargesetz in Kraft getreten, das Photovoltaik auf gewerblichen Neubauten und gewerbezugehörigen Parkplätzen vorschreibt. Nicht nur der Windkraftausbau, sondern auch der Ausbau der Photovoltaik wird mit der neuen Teilfortschreibung des LEP IV verbessert – etwa entlang von Straßen und Schienen. Jetzt sind die Kommunen am Zug, die neuen Möglichkeiten für mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vor Ort zu nutzen.“
Hintergrund:
Für den Ausbau der Windenergie reduziert die Teilfortschreibung des LEP IV den Mindestabstand zu bewohnten Gebieten. Windkraftanlagen dürfen künftig mit einem Abstand von 900 Metern statt 1000 beziehungsweise 1100 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden, unabhängig von ihrer Gesamthöhe. Gemessen wird ab dem Mastfuß. Beim Repowering soll dieser Abstand in Zukunft um 20 Prozent statt zehn Prozent unterschritten werden dürfen.
Der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik soll sich auf Konversionsflächen, entlang von Infrastrukturtrassen und auf ertragsschwaches, artenarmes oder vorbelastetes Ackerland und Grünlandflächen konzentrieren. Ihr Ausbau wird entlang von Infrastrukturtrassen wie Straßen und Schienen erleichtert. Die regionalen Planungsgemeinschaften sollen hier mindestens Vorbehaltsgebiete ausweisen, aber auch das Ausweisen von Vorranggebieten ist möglich.