Entgegen der Behauptung des Niersteiner Stadtbürgermeisters hat das Land keine Variante der Ortsumgehung Nierstein B9/B420 ohne Tunnel durch den Steinbruch für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Das Land verfolgt weiterhin die Variante, die sowohl Ergebnis der Bürgerbeteiligung vor Ort war als auch durch den raumordnerischen Entscheid abgedeckt ist. Das Infrastrukturministerium hat diese eindeutige Haltung erneut gegenüber dem Bundesverkehrsministerium klargestellt. Hier ist die Pressemitteiligung des rheinland-pfälzischen Infrastrukturministeriums zu finden.
Den Planungen der Ortsumgehung Nierstein geht eine jahrelange Diskussion voraus. Im Prozess einer breit angelegten Bürgerbeteiligung haben sich die örtliche Politik, Bürgerinnen und Bürger sowie Verbänden auf eine bevorzugte Variante (5c mit Tunnel) der Ortsumgehung geeinigt. Diese Variante berücksichtigt sowohl den Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Belange des Naturraums Steinbruch. Auch das Ergebnis des raumordnerischen Entscheids bestätigt aus fachlicher Bewertung diese Projektierung als einzige umsetzbare Trassenführung. Die Koalitionspartner auf Landesebene haben sich bei der Anmeldung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) darauf geeinigt, dass nur eine solche Variante realisiert werden soll, die den wertvollen Naturraum Steinbruch sowie die vorhanden Wohnbebauung nicht tangiert. Sämtliche Projekte, die das Land für den BVWP angemeldet hat, sind Ergebnis gemeinsamer Beratungen, eines Beschluss des Koalitionsausschusses im April 2013 sowie einer einstimmigen Kabinettsentscheidung. Einzelne Nachmeldungen seitens des Infrastrukturministeriums würden diesem Beschluss entgegen stehen.
Dass Stadtbürgermeister Thomas Günther weder das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und das Ergebnis des raumordnerischen Entscheids noch die Beschlusslage des Niersteiner Stadtrats respektiert, verwundert inzwischen niemand mehr. Doch auch er sollte wissen: Die Chance, dass eine Lösung, die nicht den raumordnerischen Bescheid berücksichtigt, rechtlich durchsetzbar wäre, ist illusorisch. Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss würde vor Gericht voraussichtlich scheitern. Ein neues Raumordnungsverfahren mit völlig offenem Ausgang wäre die Konsequenz. Damit würde eine Entlastung der betroffenen Bevölkerung in weite Ferne rücken.
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