Vor 20 Jahren wurde § 175 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Strafbar waren bis dahin alle erotisch interpretierbaren Annäherungen zwischen Männern. Durch die Strafverfolgung wurden auch in Rheinland-Pfalz Existenzen vernichtet. Bereits im Dezember 2012 hat der Landtag dies einstimmig bedauert und sich für die strafrechtliche Verfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in Rheinland-Pfalz entschuldigt.
Pia Schellhammer, queerpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, hat sich bei der Landesregierung über die aktuelle Situation bzgl. der Akzeptanz von Vielfalt in Rheinland-Pfalz erkundigt.
In der Antwort auf die kleine Anfrage erläutert die Landesregierung unter anderem, dass die Akzeptanz von Vielfalt in Rheinland-Pfalz kontinuierlich ansteigt und weiterhin an der Sensibilisierung für queere Lebensweisen gearbeitet wird. Auch der aktuelle Stand des Forschungsprojektes zur Aufarbeitung strafrechtlicher Verfolgung und Diskriminierung homosexueller Menschen wird erläutert. Betont wird dabei die Wichtigkeit von Zeitzeugenarbeit aufgrund dürftiger Quellenlage.
Die gesamte Antwort der Landesregierung findet sich hier.
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