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Die Abgeordneten Pia Schellhammer, Anne Spiegel und Uli Steinbach fordern Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften auch bezüglich des Verwaltungsvorgangs der Steuererklärung. Die Einkommenssteuererklärung soll im Wortlaut sowohl gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften berücksichtigen als auch beide Geschlechterbezeichnungen nennen. Durch die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der GRÜNEN Abgeordneten wird Transparenz bzgl. des Status Quo der Umsetzung geschaffen.
Auch bei der Finanzverwaltung müssen neueste gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden und alltägliche Verwaltungsvorgänge mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften hinterfragt werden.Das Finanzministerium erkennt die Wichtigkeit des Vorhabens an und hat die entsprechenden Schritte eingeleitet.
Dies betrifft zum einen die Zusammenveranlagung nach der Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft.
Hierbei sollten die Geschlechter der Ehepartnerinnen und Ehepartner keine Rolle im Verwaltungsverfahren und bei
der Vergabe der Steuer nummer spielen.
Ein andere Aspekt sind die zu verwendenden Formulare bei der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch diese gilt es unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit und der Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften zu prüfen.
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