Durch die Einführung des Verbandsklagerechts wollen wir GRÜNE den Schutz der Tiere voranbringen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzvereine Mitbestimmungsrechte an tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren erhalten. Dadurch stehen diesen dann auch Klagerechte zu, soweit sie im vorangegangen Verfahren mitgewirkt haben. Tierschutz ist bereits als hohes Gut in der Landesverfassung verankert. Dort steht in Artikel 70, dass „Tiere als Mitgeschöpfe geachtet“ werden sollen. Der Einsatz für den Tierschutz in Rheinland-Pfalz wird durch unseren Gesetzesentwurf vereinfacht – Wir stellen uns ganz klar an die Seite der Tierschutzverbände.
Hintergund: Bisher kann vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich nur derjenige klagen, der in seinen eigenen Rechten verletzt wird. Daher können auch Verbände bislang nur im eigenen Interesse, nicht aber im Interesse ihrer Mitglieder klagen. Tiere können nicht selbst für ihre Rechte einstehen, wodurch sich die Problematik ergibt,dass die Belange des Tierschutzes bei Entscheidungen der Behörden oftmals übergangen werden. Inhalt des Gesetzes ist somit, den Tierschutz zu stärken, indem anerkannte Tierschutzvereine in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren der Landesbehörden mitwirken und bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auch klagen können.
Hinzu kommt, dass behördliche Entscheidungen auch dann im Sinne des Tierschutzes überprüft werden, wenn allein der Verdacht auf eine Verletzung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen besteht.
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