
Nach wie vor sind Eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich nicht mit Ehen gleichgestellt. Insbesondere das sogenannte Ehegattensplitting wird auf Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht angewandt. Das wollen wir ändern, deshalb haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der GRÜNEN einen Antrag dazu eingebracht. Aktueller Anlass dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.12, das die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag als verfassungswidrig feststellte. Im Anschluss entstand in der Bundes-CDU eine Diskussion über die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe, auch Julia Klöckner hat in einem Interview in diese Richtung argumentiert. In ihrem Alternativantrag zu unserem Antrag zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften lobte die CDU jedoch wieder die Ehe als den Hort der Familienpolitik und lehnte eine steuerliche Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. Klar ist: Die CDU-Landtagsfraktion hat damit bewiesen, dass sie sich nicht für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben einsetzt und ihre Fraktionsvorsitzende mit ihrem Vorstoß alleine lässt. Bedauerlich.
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