Anlässlich der Verabschiedung der fraktionsübergreifenden Resolution „Erschütterung über Ausmaß rechtsextremer und terroristischer Gewalt – Konsequentes Handeln in Rheinland-Pfalz“ erklärt Pia Schellhammer, Innenpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer. Neben den furchtbaren Gewalttaten der braunen Terrorzelle ist es aber auch der verfehlte Umgang mit den Opfern und die Blindheit der staatlichen Institutionen, die uns erschüttern müssen. Denn schon die Wortwahl „Döner-Morde“ zeigt eine jahrelange Abwertung der Opfer. Sie offenbart, dass fremdenfeindliche Ressentiments nicht nur unter Rechtsextremisten verbreitet sind. Seit Jahren weisen wir GRÜNE schon darauf hin, dass viele Vorurteile mitten in der Gesellschaft verwurzelt sind. Wissenschaftliche Studien zeigen etwa, dass die Hälfte der Deutschen findet, es lebten zu viele Ausländer in Deutschland.
Wir fordern eine umfassende Aufdeckung der Versäumnisse der handelnden Behörden. Die Blindheit der Behörden bundesweit muss in einer transparenten Aufarbeitung untersucht werden. Dies ist nicht in einer Kommission im Hinterzimmer möglich, sondern muss im Parlament geschehen. Daher unterstützen die GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz auch die Forderung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag, der das Handeln desVerfassungsschutzes näher untersucht.
Wichtig ist deswegen neben der Aufklärung über die Rolle der staatlichen Institutionen ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Islamophobie und Antisemitismus. Deswegen bin ich froh, dass die Bundesregierung nun doch Einsicht gezeigt hat und die Mittel zur Bekämpfung von Rechtsextremismus doch nicht kürzt. Auch in Rheinland-Pfalz sollen die Mittel zur Präventionsarbeit überprüft werden, was heute einstimmig im Plenum verabschiedet wurde. Wichtig wäre außerdem, dass die so genannte Extremismusklausel auf Bundesebene abgeschafft wird, so wie wir GRÜNE es seit deren Einführung durch Ministerin Kristina Schröder fordern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine Änderung des Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern herbeizuführen, sodass Projekte gegen Rechtsextremismus nicht mehr auf einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent angewiesen sind.
Ein NPD-Verbot alleine ist keine Lösung des Problems Rechtsextremismus. Nichtsdestotrotz sollten wir auf dieses Instrument nicht verzichten. Rheinland-Pfalz hat die Voraussetzungen für ein erneutes Verfahren geschaffen.“
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