Zur Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt Pia Schellhammer, Mitglied im Ausschuss für Medien und Netzpolitik für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Wir begrüßen den Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr – dieser Wechsel bedeutet Zukunftsfähigkeit und Technologieoffenheit, die hoffentlich zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führt. Hierzu gehört auch die barrierefreie Programmentwicklung. Wenn Menschen mit Behinderung künftig ein Drittel des Rundfunkbeitrages entrichten sollen, dann muss sich das auch in den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender widerspiegeln. Die Nutzbarkeit der Medien muss steigen.
Große Sorgen bereiten uns noch immer die vielen datenrechtlichen Baustellen in den vorliegenden Neuregelungen. Beispielsweise die Speicherung der Daten, Nutzung privater Adresshändler oder Unklarheit über weitere Befugnisse der GEZ.
Für uns GRÜNEN war und ist die Datensparsamkeit oberstes Gebot – im jetzigen Entwurf sehen wir diese Vorgaben aber nicht erfüllt. Hier schließen wir uns der Forderung des Datenschutzbeauftragten an, der die zu erstellende Satzung maßgeblich für eine Präzisierung des Verfahrens der Datenspeicherung und -weitergabe erachtet. Zudem fordern wir innerhalb der Satzung die Festlegung der Frist für eine Evaluierung. Diese soll nach zwei Jahren erfolgen und offenlegen, inwieweit sich bedeutsame datenschutzrechtliche Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvetrages bewährt haben.“
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