Die entsetzlichen Taten in Norwegen erschüttern und bestürzen uns. In der Folge dieser schrecklichen Geschehnisse sind überstürzte Forderungen gestellt worden wie die Wiedereinführung der von Karlsruhe für nicht verfassungsgerecht erklärten Vorratsdatenspeicherung. Nach einer Zeit der Trauer müssen wir eine Diskussion über die Entstehung rechtsextremer Gewalt führen und effektive Aufklärungsarbeit gegen rechtsextreme Ressentiments unterstützen.
Besonders unglücklich war das Auftreten des innenpolitischen Sprechers der Union-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl. Nicht nur, dass er die entsetzliche Tat mit der parteipolitischen Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verknüpft hat. Er hat dabei auch noch übersehen, dass es in Norwegen eben diese gibt. Somit war sein Vorpreschen absurd. Die schreckliche Tat in Norwegen führt uns vor Augen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht präventiven Zwecke dient. Auch eine höhere Aufklärungsquote von Straftaten kann durch Länder mit Vorratsdatenspeicherung nicht belegt werden.
Wir GRÜNE bleiben dabei: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit einer den Bürger- und Grundrechten verpflichteten Politik nicht zu vereinbaren – egal wie lange Verkehrsdaten gespeichert werden sollen. Ihre Einführung würde keine Straftat verhindern. Es ist nicht hinnehmbar, dass alle unter einen Generalverdacht gestellt werden. Einmal eingeführt, sind Vorratsdatenspeicherungen kaum noch rechtsstaatlich einsehbar und stellen in ihrer Streubreite einen äußerst schweren Grundrechtseingriff dar.
Auch für andere Forderungen gilt, sie nicht überhastet zu stellen. Das geforderte NPD-Verbot findet unsere Unterstützung, wenn dieses auch ernsthaft angestrebt sowie ausreichend vorbereitet wird. Den Kampf gegen Rechtsextremismus werden wir letztlich aber nur mit einer intensiven Auseinandersetzung mit rechtsextremen Gedankengut und einer Stärkung der Zivilgesellschaft bestehen.
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