Rechtsextremes Gedankengut durch Horst-Wessel-Lied

In Rheinland-Pfalz kam es in den vergangenen fünf Jahren immer wieder zu rechtsextremen Propagandadelikten und sogar zu insgesamt fünf polizeilich erfassten Vorfällen mit öffentlichem Gesang der ehemals nationalsozialistischen Parteihymne, wie die Antwort auf eine kleine Anfrage ergab.

Darunter gab es in den letzten fünf Jahren zwei Gerichtsurteile als Folge von öffentlichen Gesängen des sogenannten „Horst-Wessel-Liedes, einem Kampflied der nationalsozialistischen SA im zweiten Weltkrieg. Der Strafrahmen des zuständigen § 86 a StGB sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zu den Propagandadelikten, die in der Polizeistatistik zusammengefasst werden, gehört nach den zuständigen Paragraphen auch das Tragen von Textteilen auf Textilien sowie die Weiterverbreitung des Liedgutes auf Tonträgern. Allein im Jahre 2015 gab es in Rheinland-Pfalz 395 solcher geahndeten Delikte.