Aufhebung des Rückkanalverbots – Kommunikation über soziale Netzwerke

Zahlreiche Landesbehörden wollen in Zukunft soziale Medien für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen und so den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern intensivieren, wie die Antwort auf eine kleine Anfrage ergab.

Dadurch sollen der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ausgeweitet und neue Zielgruppen mit niedrigschwelligen Angeboten erreicht werden. Die Behörden können sich so besser an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger anpassen und Informationen zeitnah, transparent und schnell zugänglich bereitstellen.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes müssen öffentliche Stellen zunächst eine Erforderlichkeitsprüfung durchlaufen, bevor sie mit der Nutzung Sozialer Medien beginnen. In Bezug auf sensible oder personenbezogene Daten auf Social Media-Dienste ist weiterhin zu verzichten. Zudem besteht ein sogenanntes Cross-Media-Gebot, welches besagt, dass die Behörden immer auch auf alternative Informationswege hinweisen müssen, damit kein Social Media-Zwang entsteht.